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AGB

1. Allgemeines und Begriffserläuterungen
 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen der BAS Photovoltaik GmbH (im Folgenden „wir“ oder „uns“) mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (im Folgenden „Kunde“ oder „Kunden“).


1.2. Im Sinne dieser AGB bezeichnet „DC-Montage“ die gesamte Dachmontage und „AC-Montage“ die Elektroinstallation.


1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Aufdach-Photovoltaikanlagen nebst Zubehör und sonstigen beweglichen Sachen (im Folgenden „Produkte“).


1.4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge über die Lieferung von Produkten mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut darauf hinweisen müssten. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich der Änderung widerspricht. Der Kunde wird über diese Folge bei Bekanntgabe der Änderungen informiert. Eine schriftliche Widerspruchsmöglichkeit besteht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen.


1.5. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn uns diese bekannt sind und wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Dies gilt auch, wenn wir die Lieferung, Montage oder sonstige Leistung in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos durchführen.

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1.6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch uns maßgebend.


1.7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne von § 126b BGB.


1.8. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


1.9. BAS Photovoltaik handelt bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Wir sind berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung. Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o.g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
 

 

2. Angebot, Vertragsschluss, Preis, Unterlagen
 


2.1. Unsere Angebote sind für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen

 ab Zugang beim Kunden verbindlich (im Folgenden „Frist“). Sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist das Angebot schriftlich oder in Textform annimmt (im Folgenden „Vertragsschluss“), sind wir nach Ablauf der Frist nicht mehr an das Angebot gebunden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist die Abgabe oder der Versand der Annahmeerklärung.

2.2. Wir behalten uns das Recht vor, vom Kunden die Vorlage von Kapitalnachweisen bzw. Finanzierungsbestätigungen von Banken zur Finanzierung des Kaufpreises des Produkts vor dessen Lieferung zu verlangen.


2.3. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist allein unser Angebot einschließlich dieser AGB maßgebend. Mündliche Zusagen oder sonstige Abreden vor Angebotsabgabe sind unverbindlich und werden durch das angenommene Angebot ersetzt.


2.4. In Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und haben einen rein informativen Charakter, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Sie stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von uns zu liefernden Produkte oder zu erbringenden Leistung dar. Proben und Muster dienen dementsprechend nur als Anschauungsobjekte mit durchschnittlichen Qualitätsmerkmalen, Abmessungen und Farben. Handelsübliche Abweichungen, insbesondere Abweichungen im Rahmen der Toleranzen der EN- bzw. DIN-Normen, und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind im Rahmen des Zumutbaren zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


2.5. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffauswahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Vertragsschluss ohne vorherige Ankündigung vor, sofern diese Änderungen weder dem verbindlichen Angebot noch der Spezifikation des Kunden widersprechen oder sofern der Vertragsgegenstand und dessen äußere Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbare Änderungen erfährt.


2.6. An allen Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Werkzeugen sowie anderen Unterlagen (im Folgenden „Unterlagen“) behalten wir unsere Eigentums-, Urheber- sowie gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor. Dem Kunden ist nur die Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks gestattet. Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Nachbau, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte oder sonstige gewerbliche Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.


2.7. Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er BAS Photovoltaik für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen und dafür, dass durch die Benutzung der Unterlagen keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt BAS Photovoltaik von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung der vorstehend genannten Pflichten uns gegenüber geltend gemacht werden.



3. Umfang der Leistungen



3.1. Der Umfang der Leistungen wird durch das Angebot von BAS Photovoltaik sowie gegebenenfalls vereinbarte Nebenleistungen bestimmt.


3.2. BAS Photovoltaik ist berechtigt, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Leistungen von Dritten ausführen zu lassen.


3.3. BAS Photovoltaik behält sich das Recht vor, zusätzliche Leistungen, die ursprünglich nicht im Angebot aufgeführt wurden, jedoch während der Montage der Produkte als notwendig erachtet werden, nach vorheriger Vereinbarung mit dem Kunden als gesonderte Nebenleistungen in Rechnung zu stellen. Solche zusätzlichen Leistungen können beispielsweise das Hinzufügen von Leerrohren, längere Leitungswege, die Bereitstellung eines freien Zählerplatzes oder die Ertüchtigung des Zählerschrankes für die Einspeisung umfassen.


3.4. Der Zählertauschtermin, der grundsätzlich für die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erforderlich ist, liegt in der Verantwortung des zuständigen Netzbetreibers und ist keine Leistung von BAS Photovoltaik. Die Terminvergabe für den Zählertausch obliegt dem Netzbetreiber, auf die BAS Photovoltaik keinen Einfluss hat. Zwischen der elektroseitigen Montage und dem Zählertauschtermin können bis zu 8 Wochen oder mehr vergehen. Zusätzliche Kosten können beim
Netzbetreiber für den Zählertausch entstehen.



4. Preise, Zahlungsbedingungen



4.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


4.2. Sofern in unserem Angebot nichts ausdrücklich anders vereinbart wurde, ist der gesamte Kaufpreis unverzüglich nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Erbringung der Leistung ohne jeden Abzug zu bezahlen (im Folgenden „Fälligkeit“). Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei BAS Photovoltaik. Mit Ablauf der oben genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspäteten Zahlungseingang nicht zu vertreten hat.


4.3. Befindet sich der Kunde aufgrund einer Mahnung oder, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach F

älligkeit auch ohne Mahnung, in Verzug, sind wir berechtigt, dem Kunden für jede weitere Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung sind wir berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen in Höhe von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, jedoch mindestens 8 Prozent, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB in Höhe von Euro 40,00. Wir behalten uns ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist Teilzahlung vereinbart und befindet sich der Kunde mit einer Teilzahlung im Verzug, so sind wir ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen bis zur vollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages.


4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte, insbesondere zur Leistungsunterbrechung nach § 320 BGB, berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.


4.5. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, von BAS Photovoltaik ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.


4.6. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung des Kunden demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten, von BAS Photovoltaik anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.


4.7. Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch von BAS Photovoltaik gefährden, können wir noch ausstehende Leistungen bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Falls der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt. Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt wird bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet wird, besteht ferner ein Rücktritts- und Schadenersatzrecht.



5. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt



5.1. Die Lieferung der Produkte erfolgt zu den vereinbarten Lieferterminen. Ist ein Liefertermin nicht vereinbart, so erfolgt die Lieferung in angemessener Zeit.


5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht auf den Kunden über, sobald die Produkte zum Versand oder zur Abholung bereitgestellt wurden oder mit der Auslieferung begonnen wurde. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von ihm bestimmten Empfänger über.


5.3. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und BAS Photovoltaik unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).


5.4. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Der Kunde ist berechtigt, die Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern, solange er seinen Zahlungs

verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. In diesem Fall tritt der Kunde jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Wir können die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Wir können die Ware auf Kosten des Kunden zurückfordern und den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Ware nicht bezahlt.



6. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten



6.1. Soweit der Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen. Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt die Regelung in Ziffer 7 dieser AGB.


6.2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Hiernach hat der Kunde die Produkte unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und uns erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung anzuzeigen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.


6.3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder einem Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.


6.4. Ist die Mängelrüge berechtigt und fristgerecht erfolgt, so haben wir nach unserer Wahl das Recht, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatzware zu liefern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. die Pflicht des Verkäufers, dem Kunden die Sache zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 


7. Haftung



7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

7.2. Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

7.3. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7.4. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben

 unberührt.

 

 

8. Schutzrechte

 

 

8.1. BAS Photovoltaik ist berechtigt, den Kunden von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter beruhen, sofern der Kunde uns unverzüglich schriftlich über geltend gemachte Ansprüche informiert, uns die Wahrnehmung von Vergleichsverhandlungen überträgt und uns in angemessenem Umfang bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche unterstützt oder uns ermöglicht, ggf. erforderliche Veränderungen der Produkte vorzunehmen oder zu ersetzen.

 

8.2. Ein Freistellungsanspruch entsteht nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

 

 

9. Sonstige Bestimmungen

 

 

9.1. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für die vertragliche Beziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich das Angebot von BAS Photovoltaik, diese AGB sowie die getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB.

 

9.2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

9.3. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns der Sitz von BAS Photovoltaik. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage gegen den Kunden an dessen Wohnsitzgericht zu erheben.

 

9.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: April 2024

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